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Gewährleistungs- und Garantielabel:
Pflicht ab 27.09.2026
Ab dem 27. September 2026 sind Autohäuser gesetzlich verpflichtet, Kunden beim Fahrzeugkauf gut sichtbar über die gesetzliche Gewährleistung zu informieren – mit einem einheitlichen, EU-weit vorgeschriebenen Label. Die Vorgabe gilt ohne Übergangsfrist und betrifft jeden Verkauf an Privatkunden, egal ob Neu- oder Gebrauchtwagen.
Zusätzlich kann bei Fahrzeugen mit einer echten Hersteller-Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren das GARAN-Garantielabel erforderlich sein.
Mit unseren fertigen Gewährleistungslabels sind Sie ab dem Stichtag rechtssicher aufgestellt – einfach bestellen, ins Fahrzeug legen und auf der sicheren Seite sein.